Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden. Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
1 Grundgesetz) wird im Rahmen der Absätze 2 und 3 eingeschränkt. Es besteht eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG. Weitere Informationen Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Schließung … (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde; Entsprechendes gilt für die Vorlage von Unterlagen. Die bei diesen Maßnahmen erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden. (4) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. Der bestehende Versicherungsschutz der Personen, die eine Entschädigung nach § 56 Absatz 1a IfSG erhalten, wird in der Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung fortgeführt. IfSG erhalten. (7) Bei Gefahr im Verzuge kann das Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen selbst anordnen. (8) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 haben keine aufschiebende Wirkung.Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten Diese kann die Anordnung ändern oder aufheben. Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist verpflichtet, den Beauftragten der zuständigen Behörde und des Gesundheitsamtes Grundstücke, Räume, Anlagen, Einrichtungen und Verkehrsmittel sowie sonstige Gegenstände zugänglich zu machen. Kann die zuständige Behörde einen Vorschlag des Gesundheitsamtes nicht rechtzeitig einholen, so hat sie das Gesundheitsamt über die getroffene Maßnahme unverzüglich zu unterrichten. (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind die Beauftragten der zuständigen Behörde und des Gesundheitsamtes zur Durchführung von Ermittlungen und zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen berechtigt, Grundstücke, Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie Verkehrsmittel aller Art zu betreten und Bücher oder sonstige Unterlagen einzusehen und hieraus Abschriften, Ablichtungen oder Auszüge anzufertigen sowie sonstige Gegenstände zu untersuchen oder Proben zur Untersuchung zu fordern oder zu entnehmen. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer von Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtung zu seinem Aufgabenkreis gehört. Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19.05.2020 Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin geschlossenErfolgloser Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende ...Eilantrag eines Fitnessstudios gegen Corona-Verordnung abgelehnt - ...Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines ...Eilantrag eines Restaurantbetreibers gegen Corona-Verordnung abgelehntVorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung zur ...Eilanträge gegen sächsische Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolglosEilantrag gegen Messung der Körpertemperatur an Schulen erfolglosVerpflichtung zur Abgabe von Kontaktdaten bei Besuch von Gaststätten ...Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer KrankheitenBesondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungs-Behördlich angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion und zur Bekämpfung von Gesundheits-Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen ProphylaxeNosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die LänderPersonenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten 1 Nr.
(3) Soweit es die Aufklärung der epidemischen Lage erfordert, kann die zuständige Behörde Anordnungen über die Übergabe von in Absatz 2 genannten Untersuchungsmaterialien zum Zwecke der Untersuchung und Verwahrung an Institute des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder andere vom Land zu bestimmende Einrichtungen treffen.
220 Entscheidungen zu § 16 IfSG in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 13 B 440/20.
Das Infektionsschutzgesetz hat mit § 65 IfSG eine spezielle gesetzliche Vorschrift für die Entschädigung von Nichtstörern (vgl. § 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (1) Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren. Wesentliche Voraussetzungen: Die Kindertagesstätte oder Schule des Kindes wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.