August 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands, verbot ebenfalls die Gründung von Ersatzorganisationen, zog aber nicht ihre Landtagsmandate ein, da die betreffenden Länder schon entsprechende Regelungen getroffen hatten, beschlagnahmte hingegen das Parteivermögen für gemeinnützige Zwecke und setzte sechs Monate Mindeststrafe für einen Verstoß gegen die Verfügung fest (BVerfGE 5, 85).
2 BvN 1/60, BVerfGE 13, 165.Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Petra Pau, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE vom 2. „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.“Die Vertreter der KPD hatten schon am Anfang des Verfahrens darauf hingewiesen, dass die Partei schon allein dadurch demokratisch sein müsse, weil sie in allen Besatzungszonen lizenziert worden ist. „Mit dem Angriff gegen das „Adenauer-Regime“ beabsichtigt die KPD zugleich einen Angriff gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“Die Verfassungswidrigkeit der KPD wurde schließlich auch mit ihrem „politischem Gesamtstil“ begründet, wofür das Bundesverfassungsgericht besonders aggressive Äußerungen anführte. Sie hatte während der Kaiserzeit den Ruf einer „Vereinigung von vaterlandslosen und staatsfeindlichen Subjekten“.Nach der Aufhebung bzw. Der Völkische Beobachter schrieb damals diesbezüglich: „Das Verbot der S.P.D., Wohlverdientes Ende der marxistischen Landesverratspartei.“ Anlass dafür war nach heutiger Berichterstattung das Bestreben der NSDAP, einen Ein-Parteien-Staat zu errichten. Die KPD wurde aufgelöst, das Parteivermögen eingezogen, es gab zahlreiche Verhaftungen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kurt Schumacher erklärte die Grenze als „unannehmbar“.Eine Position, von der die deutsche Politik (und damit auch die deutsche Presse) erst mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag vollständig abrückte.Die SPD war bereits Ende des 19. Darum sei sie verboten worden.Heute wird erzählt, die Polizei hätte die deutschen Sozialdemokraten verfolgt, terrorisiert und in Gefängnissen misshandelt.Damals wurde das Verbot völlig anders begründet. Auch hier bestand die Partei illegal im Untergrund fort. Ihr Ansehen soll geschmälert, das Vertrauen des Volkes auf die von ihr aufgerichtete Wertordnung soll erschüttert werden.“Die im Gerichtsurteil häufig angewandte Bezeichnung „Freiheitliche demokratische Grundordnung“ definierte das Gericht im Verfahren gegen die SRP 1952 u. a. so: Jahrhunderts im Zuge des „Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ von 1878 bis 1890 verboten worden. B. die DKP, geduldet werden. Dezember 1918 in Berlin, verstand sich als neue revolutionäre Partei der Arbeiterbewegung in Abgrenzung zur Politik der Sozialdemokratie, da deren Zusammenarbeit mit den alten politischen, wirtschaftlichen und militärischen Eliten die notwendige revolutionäre Umgestaltung Deutschlands verhindere; nur mit einer konsequent revolutionären Partei könne die Arbei… August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 verboten worden war. So oder so: Es wird dadurch einmal mehr sehr deutlich, dass die Berichterstattung in den großen Zeitungen sehr stark davon abhängt, wer gerade in der Regierung sitzt.Nach dem Zweiten Weltkrieg vereinten sich die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und die sozialdemokratische SPD im von der Sowjetunion besetzten Teil Deutschlands im Jahr 1946 zur Im Westen wurde die Partei wieder erlaubt.